Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Erwartungen an die Therapie und erarbeiten gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan. Während des therapeutischen Prozesses evaluieren wir regelmässig die Fortschritte und passen die Therapie bei Bedarf an, um deren Effektivität und Wirksamkeit zu verbessern.
Die Kosten für die psychologische Psychotherapie werden durch die Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Diese gilt zunächst für 15 Sitzungen und kann nach entsprechender Rückmeldung an den behandelnden Arzt um weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Falls mehr als 30 Sitzungen erforderlich sind, muss eine Kostengutsprache durch die zuständige Krankenkasse eingeholt werden. Die Abrechnung erfolgt gemäss dem Tarif für psychotherapeutische Leistungen (PsyTarif).
• Informationen für Patienten
• Informationen für Ärzte
• Anordnung für Ärzte
Meine Leistungen können zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden.
ZSR-Nummer: A360718
GLN-Nummer: 7601009380112Absage von Terminen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls müssen wir die Kosten für den Termin privat in Rechnung stellen, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.